§1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen Ocean 3 und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck und Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie des Klimaschutzes.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Regelmäßige Erfassung von Wasserproben zur Bestimmung wichtiger Umweltparameter wie Temperatur, Sauerstoffgehalt und Schadstoffbelastung, um die Auswirkungen des Klimawandels in Flüssen und Meeren langfristig zu beobachten.
- Dokumentation der Bestände einheimischer und invasiver Fischarten, um den Zustand der Biodiversität zu bewerten und Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten zu entwickeln.
- Untersuchung der Belastung der Flüsse und Meere durch Plastik und Mikroplastik, Analyse der Folgen für Umwelt und Nahrungskette sowie Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Reduzierung der Plastikverschmutzung.
- Vermittlung der Forschungsergebnisse in Umweltbildungsprojekten, Schulprogrammen und öffentlichen Aktionen wie Clean-ups und Workshops, um das Bewusstsein für den Gewässerschutz und nachhaltiges Handeln zu stärken.
- Erstellung von Dokumentarfilmprojekte im In- und Ausland mit dem Ziel die weitreichende marine Biodiversität sowie die enge Verbindung der Küstengemeinden mit dem Ozean zu dokumentieren und das Bewusstsein der Gesellschaft zu stärken.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Mitglieder – auch Vorstandsmitglieder – können für ihre Tätigkeit für die Erfüllung der Satzungszwecke des Vereins eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe erhalten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll sich an der Höhe der in § 3 Nr. 26 und 26 a EStG genannten Beträgen orientieren. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. Für die Vereinbarung mit Vorstandsmitgliedern ist die Mitgliederversammlung allein zuständig.
§3 Mitgliedschaft
- Jede natürliche oder juristische Person, die die Satzung anerkennt und die Ziele des Vereins unterstützt, kann Mitglied des Vereins sein. Die Mitgliedschaft kann als ordentliche Mitgliedschaft oder als Fördermitgliedschaft erworben werden.
- Über den Antrag auf Aufnahme in Textform entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist mit einer Begründung zu versehen. Der betroffenen Person steht Berufung an die Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats nach Ablehnung zu, die dann endgültig über den Antrag entscheidet. Über das zustehende Recht wird in der Ablehnung unterrichtet.
- Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt
- durch Tod des Mitgliedes.
- bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
- durch Ausschluss
- Die Austrittserklärung ist in Textform an den Vorstand zu richten und kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen.
- Ein Ausschluss findet insbesondere Anwendung bei vereinsschädigendem Verhalten oder wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat. Die Mitgliedschaft kann auch ausgeschlossen werden, wenn ein Mitglied mit mehr als zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist und dieser auf eine Mahnung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat getilgt wird.
- Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.Beiträge
§4 Beiträge
- Die Mitglieder sind zur Zahlung von Jahresbeiträgen in Geld verpflichtet, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet.
§5 Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§6 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von 5 Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Bis zur Abbestellung oder einer Neuwahl bleibt der bisherige Vorstand im Amt.
- Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsbefugt.
- Durch Vertrag mit der Mitgliederversammlung können Mitglieder des Vorstands die Geschäfte des Vereins im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses gegen ein angemessenes Entgelt führen.
- Vorstandsmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung für ein einzelnes Rechtsgeschäft von der Beschränkung des § 181 BGB befreit werden.
- Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
§7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen in Textform einberufen werden.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand jederzeit einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies unter Angabe der Tagesordnung verlangt.
- Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, Fördermitglieder haben ein Anwesenheits- und Mitspracherecht, jedoch kein Stimmrecht. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
- An einer Beschlussfassung der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen. Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Eine Mitgliederversammlung kann auch rein virtuell abgehalten werden, in der die Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden (virtuelle Mitgliederversammlung). Ergänzend hierzu können Mitglieder vor der Durchführung der Mitgliederversammlung ihre Stimmen in Textform abgeben (kombinierte Mitgliederversammlung).
- Ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder kann im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Alle Mitglieder müssen bei diesem Verfahren im Vorwege über den gesamten Beschlussgegenstand unterrichtet worden sein. Gleichzeitig setzt der Vorstand den Mitgliedern eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Stimmabgabe in Textform. Nach Ablauf der Frist wird der Beschluss durch den Vorstand festgestellt und den Mitgliedern im Rahmen eines Protokolls mitgeteilt (Umlaufverfahren).
- Beschlüsse über Satzungsänderungen, Zweckänderungen oder der Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
- Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll in Form eines Beschlussprotokolls zu führen, das von einem Vorstandsmitglied und dem jeweiligen Protokollführenden zu unterzeichnen ist.
§8 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Sea Shepherd Deutschland e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom ………………………………. errichtet.
Unterschriften der Gründungsmitglieder:
Kontakt / Presse / Office
📍 OCEAN³
Hauptverantwortlicher: Ingo Frank Effing
Hauptsitz: Brahmsallee 39
20144 Hamburg, Deutschland
Projektstandort: Marokkanische Küste
📧 E-Mail: [email protected]
📞 Telefon: +49 (0) 176 42122427
🌍 Website: www.ocean3.de
📱 Social Media: @Ocean3_official (Instagram, Facebook, Twitter)
Presseanfragen
Für Presseanfragen, Interviews oder weitere Informationen zu unseren Projekten kontaktieren Sie uns gerne unter:
Office & Zusammenarbeit
Möchten Sie mit uns kooperieren, an einem unserer Projekte mitwirken oder mehr über unsere Arbeit erfahren? Schreiben Sie uns an:
Wir freuen uns auf den Austausch und die gemeinsame Arbeit für den Schutz der Meere! 🌊💙